Ein Sparschwein umhängt mit einer bunten Lichterkette
Finanzen & Recht

Wie Sie Ihr Weihnachtsgeld vor Pfändung schützen!

Wer finanzielle Probleme und Schulden hat, und auch schon von Lohn- oder Gehaltspfändung betroffen ist, kann sich trotzdem über das Weihnachtsgeld seines Arbeitgebers freuen. Denn das Weihnachtsgeld ist bis zu 780 Euro pfändungsgeschützt.
 

Zusammengefasst: Weihnachtsgeld vor Pfändung schützen

Weihnachtsgeld ist seit Juli 2025 bis zu 780 Euro vor Pfändung geschützt. Arbeitgeber zahlen den geschützten Betrag automatisch aus.

Bei Kontopfändungen muss der Pfändungsschutz auf dem P-Konto per Antrag erhöht werden. Sonderzahlungen am Jahresende sind ebenfalls geschützt, wenn sie zwischen November und Januar gezahlt

Wie hoch ist der Pfändungsschutz für Weihnachtsgeld?

Die Regelungen sind klar: Weihnachtsvergütungen sind bis zur Hälfte des monatlichen Freibetrags gemäß § 850c Abs. 1 Nr. 3 ZPO in Verbindung mit § 850c Abs. 4 Nr. 1 ZPO unpfändbar. Seit dem 1. Juli 2025 beträgt dieser Betrag höchstens 780 Euro (§ 850c Abs. 1 Nr. 3 ZPO i.V.m. § 850c Abs. 4 Nr. 1 ZPO).

Steuerliche Abzüge beim Weihnachtsgeld beachten

Das müssen Sie beachten: Von den 780 Euro werden noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen.

Automatische Auszahlung und Pfändungsschutz – was Arbeitgeber tun müssen

Wie viel des Weihnachtsgeldes nicht pfändbar ist, muss der Arbeitgeber ermitteln und dem Arbeitnehmenden mit dem Gehalt überweisen. Dies läuft automatisch und der Arbeitnehmende braucht sich hier um nichts zu kümmern.

Sollte dies nicht automatisch geschehen, ist ein klärendes Gespräch seitens des Betroffenen mit seinem Arbeitgeber unbedingt in die Wege zu leiten.

Bei Ihnen liegt eine Kontopfändung vor? Dann tun Sie dies:

Bei wem allerdings eine Kontopfändung vorliegt, sollte dringend den unpfändbaren Betrag des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) um das Plus des Weihnachtsgeldes erhöhen.

Nur weil Sie ein P-Konto haben, heißt das nicht, dass das pfändungsfreie Weihnachtsgeld geschützt ist.

„Denn der geschützte Sockelbetrag sowie weitere bereits bescheinigte Freibeträge werden in der Regel nicht ausreichen, um das Plus beim Weihnachtsgeld zu sichern“, weist die Verbraucherzentrale auf ihrer Website hin.

Hierzu muss der oder die Schuldner:in beim Vollstreckungsgericht des Wohnortes, dies ist eine Abteilung des Amtsgerichtes, unbedingt einen entsprechenden Antrag stellen.

Musterbrief: Zusätzliche Freigabe des Weihnachtsgeldes bei einem P-Konto

Ein Musterbrief (zusätzliche Freigabe des Weihnachtsgeldes bei einem P-Konto) kann bei der Verbraucherzentrale ganz unkompliziert heruntergeladen werden:

Musterbrief: Zusätzliche Freigabe des Weihnachtsgeldes

Wann greift der Pfändungsschutz auch bei Sonderzahlungen?

Wichtig: Die ausgezahlten Sonder-Vergütungen zum Jahresende müssen nicht unbedingt Weihnachtsgeld oder Weihnachtsgratifikation heißen, um den zusätzlichen Pfändungsschutz zu erhalten. Es genügt, wenn die Auszahlung im zeitlichen Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest erfolgt – das heißt zwischen Mitte November und Mitte Januar des Folgejahres.

Tipps für Betroffene – schnell handeln!

Betroffene Personen sollten bitte zügig aktiv werden, denn das Weihnachtsgeld wird meistens mit dem Novembergehalt ausgezahlt.

Hilfe und Ansprechpartner:in

Bei Fragen oder Bedarf von Hilfestellung können sich betroffene Mitarbeitende, deren Unternehmen Kunde beim pme Familienservice ist, sehr gerne melden beim

Team der pme-Einkommens- und Budgetberatung
Angelika Heede
(Fachberaterin)

Quellen:

Verbraucherzentrale

null Urlaub für pflegende Angehörige: So gehts

Alte Frau im Rollstuhl
Alter & Pflege

Urlaub für pflegende Angehörige? So geht’s!

Auch pflegende Angehörige können Urlaub nehmen. Wie, erklärt Eldercare-Experte Jürgen Griesbeck.

Immer für andere da, immer einsatzbereit: Knapp 1,4 Millionen Menschen in Deutschland pflegen Angehörige wie etwa ihre Eltern zuhause. Da bleibt oft wenig Zeit für Erholung. Was viele nicht wissen: Die Pflegekassen übernehmen in einem bestimmten Rahmen die Kosten für eine alternative Pflege, damit Pflegende eine Auszeit nehmen können.

Bei Urlaub: Ersatz- oder Kurzzeitpflege

Für die alternative Betreuung während des Urlaubs gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können eine private Vertretung organisieren. Sofern die Person nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist, bekommt sie für die Betreuung Geld von der Pflegeversicherung.
  • Sie können einen ambulanten Dienst beauftragen. Die Pflegekasse bezahlt in diesem Fall für drei Besuche am Tag – morgens, mittags und abends.
  • Die oder der Pflegebedürftige kann in einem Kurzzeitpflegeheim betreut werden.

Die Pflegeversicherung bezahlt die Kosten für die alternative Betreuung zusätzlich zum regulären Betreuungsgeld. Pflegende Angehörige haben also keinerlei finanzielle Einbußen.

Gut zu wissen!

Ersatzpflege wegen Urlaub kann erst beantragt werden, wenn der Pflegebedürftige zuvor mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt wurde. Ob von einer oder von unterschiedlichen Personen ist dabei unerheblich. Diese sogenannte Vorpflegezeit entfällt bei Pflegebedürftigen, die zu Beginn der Ersatzpflege Pflegegrad 4 oder 5 haben und jünger als 25 Jahre sind.

Bei Krankheit: Verhinderungspflege

Auch bei Krankheit der Pflegeperson bezahlt die Pflegekasse eine alternative Betreuung. In diesem Fall spricht man von Verhinderungspflege. Anders als Ersatzpflege wegen Urlaub, für die zuvor sechs Monate lang betreut werden muss, kann Verhinderungspflege sofort bei Erkrankung der Pflegeperson beantragt werden. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen die stundenweise Betreuung zuhause oder die Kurzzeitpflege in einem Heim.

Wer hat Anspruch auf die Leistungen?

Anspruch auf Ersatz- bzw. Verhinderungspflege sowie Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2. Ersatz- oder Verhinderungspflege kann nur von privat pflegenden Angehörigen sowie Nachbarn oder Freunden beantragt werden, nicht aber von gewerbsmäßig Pflegenden.

Wie viel wird bezahlt?

Pflegebedürftige haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre Kasse ihnen die Kosten für Ersatz- sowie Kurzzeitpflege bis zu einem Betrag von jeweils 1612 Euro pro Kalenderjahr erstattet. Die Ersatzpflege kann für einen Zeitraum von sechs Wochen - dies entspricht 42 Kalendertagen - in Anspruch genommen werden, bei der Kurzzeitpflege sind es acht Wochen, also 56 Kalendertage. Die Mittel aus beiden Töpfen können miteinander kombiniert werden: Wer nur die Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, kann hierfür auch das gesamt Budget für die Verhinderungspflege abrufen und den Leistungsanspruch auf 3.224 Euro aufstocken. Umgekehrt können Versicherte, die sich für die Verhinderungspflege entscheiden, auch das Budget für die Kurzzeitpflege nutzen - in diesem Fall allerdings nur zu maximal 50 Prozent, was den Leistungsbetrag auf 2.418 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.

Mit welchem zeitlichen Vorlauf ist zu rechnen?

Bei der Urlaubsplanung empfiehlt es sich, antizyklisch zu denken: Die Mehrheit der Deutschen macht in den Sommer- und in den Weihnachtsferien Urlaub. Und so sind zu diesen Zeiten auch die Pflegedienste und Kurzzeitpflegeheime in ihren Kapazitäten eingeschränkt. Leichter wird die Suche nach alternativer Pflege außerhalb der Ferienzeiten.

 Mein Tipp

"Ich kann allen pflegenden Angehörigen nur empfehlen, sich diese von der Pflegekasse finanzierte Auszeit zu nehmen. Sie können Energie auftanken und einmal Abstand zum Pflegealltag gewinnen. Auch für Pflegebedürftige ist die Ersatz- oder Kurzzeitpflege oft eine interessante und bereichernde Erfahrung. Gerade die Kurzzeitpflege bietet sich an, um unverbindlich und für kurze Zeit das Wohnen im Heim kennenzulernen."

Jürgen Griesbeck, Produktverantwortlicher Homecare-Eldercare, pme Familienservice Gruppe

 

pme Familienservice Gruppe – Ihr EAP-Anbieter seit 1991

Im Auftrag von mehr als 900 Arbeitgebern unterstützt die pme Familienservice Gruppe Beschäftigte, Beruf und Privatleben gelingend zu vereinbaren und mit freiem Kopf arbeiten zu können.
Die pme Familienservice Gruppe steht Berufstätigen bei Krisen zur Seite, z.B. bei Konflikten am Arbeitsplatz, Sucht- oder Partnerschaftsproblemen. Mit einem Homecare-Eldercare-Service entlastet sie Berufstätige bei der Organisation und Finanzierung von Pflegedienstleistungen und bietet psychosoziale Unterstützung. Im Rahmen der pme Akademie werden Seminare, Workshops und Coachings zum Themenkomplex Personalführung und Personalentwicklung angeboten.
Mehr über die pme Familienservice Gruppe erfahren Sie hier: www.familienservice.de/wer-wir-sind

Dieser Youtube Inhalt kann erst geladen werden, wenn Sie die Datenschutzbestimmungen von Google LLC akzeptieren.

Zu den Datenschutzeinstellungen »