Ein Sparschwein umhängt mit einer bunten Lichterkette
Finanzen & Recht

Wie Sie Ihr Weihnachtsgeld vor Pfändung schützen!

Wer finanzielle Probleme und Schulden hat, und auch schon von Lohn- oder Gehaltspfändung betroffen ist, kann sich trotzdem über das Weihnachtsgeld seines Arbeitgebers freuen. Denn das Weihnachtsgeld ist bis zu 780 Euro pfändungsgeschützt.
 

Zusammengefasst: Weihnachtsgeld vor Pfändung schützen

Weihnachtsgeld ist seit Juli 2025 bis zu 780 Euro vor Pfändung geschützt. Arbeitgeber zahlen den geschützten Betrag automatisch aus.

Bei Kontopfändungen muss der Pfändungsschutz auf dem P-Konto per Antrag erhöht werden. Sonderzahlungen am Jahresende sind ebenfalls geschützt, wenn sie zwischen November und Januar gezahlt

Wie hoch ist der Pfändungsschutz für Weihnachtsgeld?

Die Regelungen sind klar: Weihnachtsvergütungen sind bis zur Hälfte des monatlichen Freibetrags gemäß § 850c Abs. 1 Nr. 3 ZPO in Verbindung mit § 850c Abs. 4 Nr. 1 ZPO unpfändbar. Seit dem 1. Juli 2025 beträgt dieser Betrag höchstens 780 Euro (§ 850c Abs. 1 Nr. 3 ZPO i.V.m. § 850c Abs. 4 Nr. 1 ZPO).

Steuerliche Abzüge beim Weihnachtsgeld beachten

Das müssen Sie beachten: Von den 780 Euro werden noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen.

Automatische Auszahlung und Pfändungsschutz – was Arbeitgeber tun müssen

Wie viel des Weihnachtsgeldes nicht pfändbar ist, muss der Arbeitgeber ermitteln und dem Arbeitnehmenden mit dem Gehalt überweisen. Dies läuft automatisch und der Arbeitnehmende braucht sich hier um nichts zu kümmern.

Sollte dies nicht automatisch geschehen, ist ein klärendes Gespräch seitens des Betroffenen mit seinem Arbeitgeber unbedingt in die Wege zu leiten.

Bei Ihnen liegt eine Kontopfändung vor? Dann tun Sie dies:

Bei wem allerdings eine Kontopfändung vorliegt, sollte dringend den unpfändbaren Betrag des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) um das Plus des Weihnachtsgeldes erhöhen.

Nur weil Sie ein P-Konto haben, heißt das nicht, dass das pfändungsfreie Weihnachtsgeld geschützt ist.

„Denn der geschützte Sockelbetrag sowie weitere bereits bescheinigte Freibeträge werden in der Regel nicht ausreichen, um das Plus beim Weihnachtsgeld zu sichern“, weist die Verbraucherzentrale auf ihrer Website hin.

Hierzu muss der oder die Schuldner:in beim Vollstreckungsgericht des Wohnortes, dies ist eine Abteilung des Amtsgerichtes, unbedingt einen entsprechenden Antrag stellen.

Musterbrief: Zusätzliche Freigabe des Weihnachtsgeldes bei einem P-Konto

Ein Musterbrief (zusätzliche Freigabe des Weihnachtsgeldes bei einem P-Konto) kann bei der Verbraucherzentrale ganz unkompliziert heruntergeladen werden:

Musterbrief: Zusätzliche Freigabe des Weihnachtsgeldes

Wann greift der Pfändungsschutz auch bei Sonderzahlungen?

Wichtig: Die ausgezahlten Sonder-Vergütungen zum Jahresende müssen nicht unbedingt Weihnachtsgeld oder Weihnachtsgratifikation heißen, um den zusätzlichen Pfändungsschutz zu erhalten. Es genügt, wenn die Auszahlung im zeitlichen Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest erfolgt – das heißt zwischen Mitte November und Mitte Januar des Folgejahres.

Tipps für Betroffene – schnell handeln!

Betroffene Personen sollten bitte zügig aktiv werden, denn das Weihnachtsgeld wird meistens mit dem Novembergehalt ausgezahlt.

Hilfe und Ansprechpartner:in

Bei Fragen oder Bedarf von Hilfestellung können sich betroffene Mitarbeitende, deren Unternehmen Kunde beim pme Familienservice ist, sehr gerne melden beim

Team der pme-Einkommens- und Budgetberatung
Angelika Heede
(Fachberaterin)

Quellen:

Verbraucherzentrale

null Positive Gedanken aufschreiben: Nie wieder grübeln

Frau schreibt in Tagebuch
Body & Soul

Positive Gedanken aufschreiben: Nie wieder grübeln

Wenn der Winter einfach kein Ende nehmen will, kann das ganz schön auf die Stimmung drücken. Oft vergessen wir in solchen Phasen die positiven Momente, die uns weiterbringen.

​​​Lieber grübeln wir über negative Dinge, die misslungen sind, uns verärgert oder verletzt haben. Jedoch: Positive Gedanken sind nicht nur besser für das Wohlbefinden, sondern lassen uns auch viel besser schlafen. Unsere Gesundheitsexpertin Petra Dinkelacker hat da einen richtig guten Tipp, wie Sie Ihr Mindset nachhaltig verändern, indem Sie Ihre schönen Erlebnisse aufschreiben.

Gute Erlebnisse speichern und nachhaltig für mehr Wohlbefinden sorgen

Aufschreiben kann helfen, positive Erlebnisse und Erfahrungen besser in Erinnerung zu behalten. Durch das Aufschreiben können wir mit der Zeit feststellen, welche Herangehensweise uns hilft, Dinge ins Positive zu entwickeln, und welche Strategien wir zukünftig ausbauen sollten.

So geht’s:

  • Besorgen Sie sich ein schönes Buch und einen schönen Stift, die Sie nur für den Zweck nutzen, Ihre Gedanken zu notieren.
  • Nehmen Sie sich vor dem Zubettgehen fünf Minuten Zeit. Mehr braucht es häufig nicht.
  • Schreiben Sie nun Erfolgserlebnisse und positive Erfahrungen des Tages auf und stellen Sie sich dabei folgende Fragen:
    ​​​​​​​
    • Was hat heute bei mir gut geklappt?
    • Wie habe ich es geschafft oder was habe ich dafür getan, dass es gut gelaufen ist?

Überlegen Sie sich drei Dinge, zu denen Sie jeweils diese beiden Fragen beantworten.

Nehmen Sie sich vor, diese Methode mindestens drei Wochen lang einzuüben und Ihre Erlebnisse  aufzuschreiben. Wenn es mal an einem Tag nicht klappt, setzen Sie sich nicht unter Druck. Tragen Sie die Gedanken später nach oder lassen Sie einen Tag aus. Aber machen Sie weiter und blättern Sie in Ihrem Buch immer wieder mal zurück und lassen sich überraschen, welche Erkenntnisse sie daraus ableiten können.

Ich wünsche Ihnen viele positive Gedanken!

Gesundheitsimpulse mit unseren 5-Minuten-Übungen

Unsere 5-Minuten-Übungen geben Ihnen Impulse für mehr Entspannung, Ausgleich, Aktivität und Wohlfühlmomente in Ihrem Job- und Privatalltag. Sie ersetzen nicht die professionelle Hilfe durch Berater:innen und Psycholog:innen.

Bitte lassen Sie sich bei dauerhafter Niedergeschlagenheit, anhaltendem überproportionalem Stress und tiefergehenden mentalen Problemen professionell beraten, beispielsweise vom Lebenslagencoaching (Link öffnet sich in einem neuen Fenster) (Link öffnet sich in einem neuen Fenster) .