Junge Frau steht in ihrer ersten eigenen Wohnung, hinter ihr Kartons
Finanzen & Recht

Was kostet meine erste eigene Wohnung?

Endlich in die erste eigene Wohnung ziehen! Doch die neue Freiheit bringt finanzielle Herausforderungen mit sich. Als Azubi oder Studierende:r quillt das Konto meist nicht über. Damit der Traum von den eigenen vier Wänden nicht zum finanziellen Albtraum wird, haben wir alle wichtigen Kosten und Spartipps für dich zusammengefasst.​​​​​​​

​​​​​​​Text: Stephanie Bartsch, Karin Lohse, Einkommens- und Budgetberatung

Was muss ich vor dem Auszug bzw. Einzug in die erste Wohnung beachten?

Bevor du auf die Suche nach der ersten eigenen Wohnung gehst, solltest du Folgendes beachten:

  • Finanzpolster aufbauen: Wenn möglich, bleibe noch ein halbes Jahr länger zu Hause wohnen und spare gezielt Geld an. So startest du mit einem Puffer für Kaution und erste Möbel.
  • Haushalts-Check: Lerne schon bei den Eltern, wie man Ausgaben managt und einen Haushalt führt. Das ist die beste Vorbereitung auf die Realität.​​​​​​​

Worauf muss ich beim Mietvertrag achten?

Die erste Grundregel lautet: Unterschreibe nichts, was du nicht verstehst! Mietverträge enthalten oft komplexe Klauseln. Mit dem Vermieter kannst du auch vereinbaren, den Mietvertrag einen Tag mit nach Hause zu nehmen.

Prüfe, ob der Mietvertrag folgende wichtigen Infos beinhaltet:

  • Sind alle Nebenkosten aufgeführt?
  • Ist die Höhe der Kaution vermerkt?
  • Sind die Namen aller Mieter:innen eingetragen?
  • Gibt es ein schriftliches Übergabeprotokoll?
  • Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Kaltmiete vs. Warmmiete

Die Kaltmiete ist nur die Basis. Obendrauf kommen noch Kosten für Strom, Warmwasser, Heizung und umlagefähige Betriebskosten wie Müllabfuhr oder Hausmeister zum Beispiel.

Kaution

Der Vermieter darf maximal drei Kaltmieten als Sicherheit verlangen. Geht beim Auszug alles gut, bekommst du das Geld zurück.

Übergabeprotokoll

Halte jeden Riss im Waschbecken und jeden Kratzer im Parkett schriftlich fest, damit du beim Auszug nicht dafür haftbar gemacht wirst.

Kündigungsfrist

In der Regel beträgt diese drei Monate – plane das für deine Zukunft ein. Auch wichtig: Die Kündigungsfrist von drei Monaten gilt auch für deinen Vermieter.

 

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Erste Wohnung: Wo finde ich finanzielle Unterstützung?

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Azubis können unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Einen Überblick findest du hier hei der Sparkasse: Finanziellen Unterstützungen für Azubis

BAföG

Wenn du studierst, kannst du BAföG beantragen. Alle Infos zum BAföG findest du hier: BAföG online beantragen

Ob du BAföG-gefördert wirst, erfährst du hier: Bekomme ich BAföG?

Studienstarthilfe‑Zuschuss

Wenn du zum ersten Mal ein Studium beginnst und jünger als 25 Jahre bist, kannst du beim BAföG‑Amt einmalig einen Studienstarthilfe‑Zuschuss von 1.000 Euro erhalten.

  • Voraussetzung: Im Monat vor Studienbeginn hast du bestimmte Sozialleistungen bezogen (z. B. Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag).
  • Antragstellung: nur digital über das Portal BAföG Digital.

Bekomme ich Wohngeld?

Den Antrag auf Wohngeld musst du bei der Wohngeldstelle der Gemeinde stellen, in der sich deine Wohnung befindet.

Als Azubi erhältst du Wohngeld allerdings meist nur in Ausnahmefällen (z. B. bei einer zweiten Ausbildung oder staatlich nicht anerkannten Berufen wie zum Beispiel Yoga-Lehrer:in oder Schriftsetzer:in).

Zudem musst du volljährig sein und brauchst einen Nachweis darüber, dass du die Kosten für die Wohnung alleine bestreiten musst.

Alles rund ums Wohngeld findest du in diesem Artikel: Wie beantrage ich Wohngeld?

Wo kann ich Mietbeihilfe als Azubi beantragen?

Die gute Nachricht ist: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du als Azubi zusätzliche Mietzuschüsse beim Amt beantragen, besonders wenn du unter 25 bist und nicht mehr bei den Eltern wohnen kannst (z. B. wegen der Entfernung zur Ausbildungsstelle).

Checkliste Mietbeihilfe:

  • Du erhältst BAB oder BAB wurde wegen zu hohen Einkommens abgelehnt.
  • Der Mietzuschuss der BAB deckt nicht deine Kosten für Heizung und Miete.
  • Du wohnst nicht mehr zu Hause.
  • Du hast vor deinem Auszug bei deinen Eltern bei dem für ALG II zuständigen Amt den Mietzuschuss beantragt und die Erlaubnis zum Auszug erhalten.
  • Deine Wohnung ist angemessen, was Größe und Preis betrifft. Ansonsten bekommst du nur den Mietzuschuss, der einer angemessenen Wohnung entspricht.

Wann bekomme ich einen Wohnkostenzuschuss?

Wenn du unter 25 Jahre alt bist und nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, kommt ein Wohnkostenzuschuss nur dann in Frage, wenn es unzumutbar ist, wieder bei ihnen zu wohnen.

Das gilt etwa, wenn dein Ausbildungsort weit entfernt liegt oder schwerwiegende soziale Gründe deinen Auszug rechtfertigen.
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Die „versteckten“ Fixkosten

Neben der Miete gibt es Kosten, die viele unterschätzen:

  • Strom & Internet: Suche gezielt nach Kombiangeboten, aber achte auf die Laufzeiten (oft 24 Monate).
  • Rundfunkbeitrag (GEZ): Er beträgt 18,36 Euro pro Wohnung. Wichtig: Wer BAföG oder BAB bezieht, kann sich befreien lassen! In einer WG muss nur einer zahlen – sind alle befreit, zahlt niemand.
  • Versicherungen: Eine Privathaftpflicht ist ein Muss. Prüfe, ob du noch über deine Eltern familienversichert bist.
  • Mobilität: Vergiss die Kosten für das Monatsticket oder das Auto nicht.

Antrag auf Befreiung des Rundfunkbeitrags

Weitere Kosten, mit denen du rechnen musst

Neben Mietkosten gibt es noch weitere Kosten, die du in deiner Finanzplanung berücksichtigen solltest.

Zum Beispiel für:

  • Möbel, Einrichtungsgegenstände und Dinge wie Pfannen, Handtücher, Gläser, Fön
  • Kosten für Internet und Handy
  • Kosten für Lebensmittel und sonstige Dinge wie Kontaktlinsen, Kleidung, Friseur

Um einen guten Überblick über die sogenannten Lebenshaltungskosten zu bekommen – was monatlich noch zu Miete und Co. dazukommt –, ist es sinnvoll, eine Art Haushaltsbuch zu führen.

Nachhaltig und günstig die erste Wohnung einrichten

Deine erste Wohnung muss kein Katalog-Haus sein.

  • Second Hand: Möbel und Küchenutensilien (Pfannen, Gläser etc.) findest du günstig bei kleinanzeigen.de, auf Trödelmärkten oder in Sozialkaufhäusern. Auch Sperrmüllschätze können mit etwas Geschick nachhaltig aufgewertet werden.
  • Prioritäten setzen: Überlege genau, was du sofort brauchst und was noch warten kann.

Kosten im Blick behalten mit einem Haushaltsbuch

Um am Ende des Monats nicht im Minus zu landen, ist ein Haushaltsbuch essenziell – ob klassisch auf Papier oder per App, z. B.

Mein Haushaltsbuch

Moneon Haushaltsbuch

App Finanzguru

Wer seine Ausgaben für Lebensmittel, Freizeit und Abos trackt, spart automatisch.

Extra-Tipp Steuererklärung: Auch als Azubi oder Student:in lohnt sich eine Steuererklärung. Fahrtkosten und Arbeitsmittel (Laptop, Tablet) können oft steuerlich geltend gemacht werden.

Was muss ich nach dem Umzug beachten?

Sobald du umgezogen bist, musst du dich beim Einwohnermeldeamt ummelden. Du hast dafür in der Regel zwei Wochen Zeit. Wer das vergisst, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

​​​​​​​Einkommens- und Budgetberatung

Als ganzheitlicher EAP-Anbieter bietet der pme Familienservice Hilfen in allen Lebenslagen — von psychosozialer Beratung über Führungskräfteentwicklung bis hin zu Einkommens‑ und Budgetberatung.

Wenn Sie Ihre Mitarbeitenden nachhaltig stärken wollen, informieren Sie sich hier über die Leistungen des pme Familienservice und wie wir individuell unterstützen können.
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EAP-Beratung

 

 

null Pflegegrad beantragen: Das sollten Sie wissen

Alter & Pflege

Pflegegrad beantragen: Das sollten Sie wissen

Wer einen Pflegegrad beantragt, sollte sich gut auf den Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen vorbereiten. 

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Um diese Leistungen zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person (oder ein Angehöriger) bei ihrer Pflegeversicherung – einer Abteilung ihrer Krankenkasse – einen Antrag stellen. Wird eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, werden die Leistungen rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Antragstellung bezahlt. Es gilt also den Antrag möglichst rasch zu stellen.

Die Pflegeversicherung beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), ein Gutachten über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit zu erstellen. Zu diesem Zweck kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter zur pflegebedürftigen Person.

Die richtige Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes

Von diesem Besuch hängt sehr viel ab, denn das Gutachten des MDK ist die Grundlage für die Entscheidung der Pflegeversicherung, ob und welche Leistungen die pflegebedürftige Person erhält. Angehörige und Patienten sollten sich auf diesen Termin (der rechtzeitig angekündigt werden muss) gut vorbereiten. Empfehlenswert ist es zum Beispiel, über mehrere Tage ein Pflegetagebuch zu führen, in dem alle Pflegetätigkeiten notiert werden, die für die Pflegeversicherung relevant sind. Sinnvoll ist es auch, vorab mit dem Patienten über seinen Hilfebedarf im Alltag zu sprechen. Besonders wichtig: Auch wenn sich die Patienten verständlicherweise in einem guten Licht darstellen möchten, sollten sie beim Begutachtungstermin ihre Hilfebedürftigkeit deutlich zeigen und die Lage keineswegs beschönigen.

Diese Dokumente sollten Sie bereithalten

  • Berichte des Hausarztes, von Fachärzten oder den Entlassungsbericht aus der Klinik, falls vorhanden. 
  • Aktueller Medikamentenplan.
  • Falls ein Pflegedienst kommt, eine Pflegedokumentation.
  • Pflegetagebuch, indem Sie vorab alle Pflegetätigkeiten notieren, die für die Pflegeversicherung relevant sind.

Bei Verzögerung Entschädigung möglich

Bei der Bearbeitung der Anträge sind die Pflegekassen an eine Frist gebunden. Maximal 25 Werktage dürfen zwischen dem Besuch des MDK und dem Bescheid vergehen. Dauert es länger, können Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen eine Entschädigung in Höhe von 70 Euro pro angefangener Woche fordern. Diese Regelung gilt allerdings nicht, wenn der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim lebt und bereits mindestens Pflegegrad zwei hat.Ist der Pflegegrad niedriger als erwartet? Oder wurde überhaupt kein Pflegegrad bewilligt? In einem solchen Fall können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Sollte auch das keinen Erfolg zeigen, bleibt immer noch der Gang zum Sozialgericht.

Widerspruch gegen den Bescheid des MDK einlegen – so gehts

Lehnt der Medizinische Dienst den Antrag auf einen Pflegegrad ab, oder ist die Einstufung niedriger als erwartet, können Sie innerhalb von 28 Kalendertagen Widerspruch einlegen. Sie können auch mehrmals Widerspruch einlegen. Bei zweifacher Ablehnung entscheidet das Sozialgericht.

  • Fordern Sie eine Begründung der Ablehnung und formulieren Sie anhand dieser Ihren Widerspruch.
  • Die Pflegekasse prüft den Widerspruch und schickt erneut eine Gutachterin oder einen Gutachter.
  • Fällt das erneute Gutachten positiv aus, erhalten Sie rückwirkend ab dem Tag der ersten Antragstellung Leistungen aus der Pflegeversicherung.
  • Ist eine Pflegebedürftigkeit noch nicht in dem Maße gegeben, dass ein Pflegegrad bewilligt wird, können Sie nach einer gewissen Zeit einen neuen Antrag stellen.
  • Einen neuen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung können Sie auch stellen, wenn sich der Gesundheitszustand erheblich ändert.


„Vom Besuch des Medizinischen Dienstes hängt vieles ab. Wir empfehlen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, sich gut auf diesen Termin vorzubereiten.“

Jürgen Griesbeck, Produktverantwortlicher Homecare-Eldercare, pme Familienservice Gruppe

 

 
 
 

pme Familienservice Gruppe – Ihr EAP-Anbieter seit 1991

Im Auftrag von mehr als 900 Arbeitgebern unterstützt die pme Familienservice Gruppe Beschäftigte, Beruf und Privatleben gelingend zu vereinbaren und mit freiem Kopf arbeiten zu können.
Die pme Familienservice Gruppe steht Berufstätigen bei Krisen zur Seite, z.B. bei Konflikten am Arbeitsplatz, Sucht- oder Partnerschaftsproblemen. Mit einem Homecare-Eldercare-Service entlastet sie Berufstätige bei der Organisation und Finanzierung von Pflegedienstleistungen und bietet psychosoziale Unterstützung. Im Rahmen der pme Akademie werden Seminare, Workshops und Coachings zum Themenkomplex Personalführung und Personalentwicklung angeboten.
Mehr über die pme Familienservice Gruppe erfahren Sie hier: www.familienservice.de/wer-wir-sind

 

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