Lehrer gibt Schüler lachend High Five
Finanzen & Recht

Ganztagsförderungsgesetz: was Eltern wissen sollten

Das neue Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) schafft einen bundesweiten Rechtsanspruch auf qualitative Ganztagsbetreuung, um Familien mit Kindern im Grundschulalter besser zu entlasten. Ab dem Schuljahr 2026/27 erhalten Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Betreuung, der schrittweise bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Klassenstufen 1 bis 4 ausgeweitet wird.  

Damit soll die bisherige Betreuungslücke zwischen Kita und Schule geschlossen und eine verlässliche Betreuung über den Vormittag hinaus ermöglicht werden.

Fachexpertin: Melanie Besold, Rechtsanwältin bei pme Familienservice. 

Was bedeutet das Ganztagsförderungsgesetz für Familien? 

Mit dem neuen Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) gibt es erstmals einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschulzeit. Familien sollen auf diesem Weg eine verlässliche Betreuung über den Schulvormittag hinaus erhalten – ohne auf private Nachmittagsangebote angewiesen zu sein. 

Damit soll die bisherige Lücke zwischen der Kindertagesbetreuung und der Grundschule geschlossen werden: Wo nach der Kita-Zeit häufig Betreuungsengpässe entstanden, steht künftig eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung zur Verfügung. 

Wann tritt das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) in Kraft? 

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) tritt schrittweise ab dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft, beginnend mit der ersten Klasse. Die Einführung erfolgt stufenweise, sodass bis zum Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben. 

Rechtsrahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) 

Der Ganztagsanspruch ist im Sozialgesetzbuch VIII § 24 Abs. 4 verankert und stellt einen wichtigen Baustein der familienpolitischen Förderung und des Ausbaus hochwertiger Kindertagesbetreuung dar – mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verstärkt zu fördern.  

  • Start: Schuljahr 2026/2027 für Kinder der 1. Klasse 
  • Ausbau der Ganztagsbetreuung erfolgt schrittweise bis 2029/2030: Jährlich kommt eine Klassenstufe dazu.
  • Betreuungszeit: Bis zu 8 Stunden täglich (inkl. Unterrichtszeit) und an fünf Werktagen pro Woche 
  • Ferien: Betreuung ist grundsätzlich möglich.
  • Schließzeiten: maximal vier Wochen pro Jahr


 

Wer hat Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung? 

Grundsätzlich hat jedes Grundschulkind einen Anspruch auf Ganztagesbetreuung (siehe Kapitel „Rechtsrahmen des Ganztagsförderungsgesetzes“). In der Praxis ist jedoch von Kapazitätsengpässen auszugehen.  

  • Eltern sollten sich frühzeitig über Anmeldung und Kapazitäten bei ihrer Schule oder Kommune informieren. 
  • In vielen Regionen gibt es Wartelisten, die sich häufig an der Dringlichkeit (Berufstätigkeit, keine alternativen Betreuungsmöglichkeiten etc.) orientieren. Wer rechtzeitig nachfragt, sichert sich die besten Chancen auf einen Platz.
  • Notbetreuung oder Übergangslösungen können verfügbar sein, falls aktuell keine Kapazitäten bestehen.
Berücksichtigung von Härtefällen bei Engpässen!

Bei Kapazitätsengpässen werden bei der Platzvergabe in der Regel sogenannte Härtefälle berücksichtigt, etwa wenn keine alternative Betreuung bei Alleinerziehenden oder beidseitig berufstätigen Eltern vorhanden ist. Die Entscheidung liegt im Ermessen des jeweiligen Trägers. 

Welche Angebote umfasst das neue Ganztagsförderungsgesetz? 

Laut des neuen Ganztagsförderungsgesetzes können neben der Kernbetreuung von Kindern im Grundschulalter auch zusätzliche Angebote wie

  • Hausaufgabenbetreuung, 
  • Förderunterricht,
  • oder Freizeitgestaltung in Anspruch genommen werden. 

Die Gestaltung dieser Zusatzangebote liegt in der Verantwortung der jeweiligen Träger, die je nach Bundesland und Kommune unterschiedliche Modelle umsetzen können.  

In einigen Regionen arbeiten Schulen eng mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Sportvereinen oder Musikschulen zusammen, um ein vielfältiges Angebot bereitzustellen. Dabei haben die Träger einen gewissen Gestaltungsspielraum, um auf lokale Bedürfnisse und Ressourcen einzugehen.

Ist die Ganztagsbetreuung kostenfrei? 

Obwohl der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung besteht, ist die Betreuung nicht immer komplett kostenfrei. Die Höhe der Elternbeiträge hängt von Schulform, Bundesland und Trägerschaft ab. Beispiele: 

  • Gebundene Ganztagsschulen: Betreuung ist meist kostenfrei, abgesehen von außerschulischen Angeboten wie Ferienbetreuung. 
  • Offene Ganztagsschulen (OGS): Unterricht am Vormittag ist verpflichtend; zusätzliche Angebote wie Hausaufgabenbetreuung oder Freizeitprojekte können kostenpflichtig sein. 
  • Träger der Kinder- und Jugendhilfe: Bei Horten oder ähnlichen Einrichtungen können Elternbeiträge für Betreuung oder Zusatzangebote erhoben werden. 

Zu der Ganztagsbetreuung gehört in der Regel auch die Bereitstellung eines gesunden Mittagessens nach allgemeinem Standard. Dieses wird häufig über eine Verpflegungspauschale abgerechnet, die je nach Region und Anbieter unterschiedlich hoch sein kann. 

Bleiben Sie informiert zu gesetzlichen Änderungen für Familien. Lesen Sie jetzt “Elterngeldreform 2027: Was sich ändern könnte“! 

Tipps für Eltern zur neuen Regelung der Ganztagsförderung

Die Ganztagsbetreuung unterscheidet sich stark – je nach Bundesland, Kommune und Schule. Eltern sollten daher prüfen: 

  • Verfügbare Plätze: Wie viele Kinder können aufgenommen werden? Gibt es Wartelisten? 
  • Anmeldefristen und Verfahren: Bis wann muss angemeldet werden? Gibt es digitale Anmeldemöglichkeiten?
  • Übergangslösungen: Werden Not- oder Übergangsbetreuungen angeboten, falls aktuell kein Platz frei ist?
  • Kosten und Zusatzangebote: Welche Angebote (Mittagessen, Ferienbetreuung, AGs) sind verfügbar, und wie werden sie finanziert? 
Tipp!

Frühzeitig bei Schule oder Kommune nachfragen, Anmeldungen rechtzeitig einreichen und sich über Alternativen informieren. So haben Sie die besten Chancen auf einen passenden Platz für Ihr Kind.

Mutterschutz, Kindergeld & Co.: die pme-Elternberatung  

Unsere Elternberater:innen begleiten Eltern in allen Fragen von der Schwangerschaft bis zum Erwachsenwerden des Kindes.    

Persönlich und vertraulich: Wir sind online, telefonisch und vor Ort für Sie da. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der pme Elternberatung. 


FAQ: Häufige Fragen zum Ganztagsförderungsgesetz 

1. Was ist das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)? 

Ein Gesetz, das bundesweit Grundschulkindern einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung sichert, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. 

2. Ab wann gilt der Anspruch auf Ganztagsbetreuung? 

Der Anspruch wird ab dem Schuljahr 2026/27 für Erstklässler eingeführt und schrittweise bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Klassenstufen 1 bis 4 erweitert. 

3. Wer hat Anspruch auf Ganztagsbetreuung? 

Grundsätzlich alle Kinder im Grundschulalter, wobei regionale Kapazitätsengpässe möglich sind. Eltern sollten sich daher frühzeitig anmelden. 

4. Welche Angebote sind in der Ganztagsbetreuung enthalten? 

Neben der Betreuung gehören Hausaufgabenhilfe, Förderunterricht und Freizeitaktivitäten zum Angebot. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Kommune und Trägern ab. 

5. Ist die Ganztagsbetreuung kostenfrei? 

Die Betreuung ist nicht immer vollständig kostenlos. Die Kosten variieren je nach Schulform, Bundesland und Einrichtung. Oft sind Zusatzangebote und das Mittagessen kostenpflichtig. 

6. Wie können Eltern ihr Kind anmelden? 

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der Schule oder Kommune über Voraussetzungen, Fristen und Wartelisten informieren und die Anmeldung entsprechend einreichen. 

null Emotional Reset – leichter ins neue Jahr starten

Junge Frau tanzt fröhlich
Body & Soul

Emotional Reset – leichter ins neue Jahr starten

Neues Jahr, neue Vorsätze: Viele Menschen nehmen sich vor, mehr Sport zu treiben, sich gesünder zu ernähren oder endlich den Keller aufzuräumen. Eine Frage stellen sie sich dabei jedoch seltener: Wie sieht es eigentlich in mir drin aus? 

Gerade Berufstätige kennen das: Ein neues Jahr beginnt, der Kalender ist frisch, Ziele sind definiert – aber innerlich ist noch vieles „offen“: alte Sorgen, ungelöste Konflikte, hoher Arbeitsdruck, familiäre Belastungen, Dauerstress. 

Ein Emotional Reset kann helfen, diesen inneren Ballast wahrzunehmen, zu sortieren und in einem realistischen Rahmen loszulassen – und so klarer in das neue Jahr zu starten. 

Was ist ein Emotional Reset – und was nicht? 

Den Begriff „Reset“ kennen wir aus der Technik: etwas neu starten, nachdem es sich „aufgehängt“ hat.

Übertragen auf die emotionale Ebene meint ein Emotional Reset: 

Sie nehmen Ihre emotionale Situation bewusst in den Blick und treffen Entscheidungen, was Sie entlasten könnte und was Sie künftig anders gewichten möchten. 

Ein Emotional Reset ist also ein bewusster emotionaler Neustart, der helfen kann, wieder mehr Klarheit, Stabilität und Handlungsfähigkeit zu gewinnen. 

Konkret bedeutet das: 

  • innehalten,
  • hinschauen, statt nur zu funktionieren,
  • unterscheiden: Was darf bleiben? Was darf/muss kleiner werden oder gehen? 

Genauso wichtig ist, was ein Emotional Reset nicht ist: 

  • kein „Wegmachen“ von unangenehmen Gefühlen 
  • kein „Ich denke jetzt nur noch positiv“ 
  • kein Programm, um noch leistungsfähiger zu werden 


Innehalten, durchatmen, Neustart.

Gefühle wie Angst, Traurigkeit oder Wut sind keine Störung, sondern Hinweise. Sie zeigen, wo Grenzen überschritten werden, Bedürfnisse zu kurz kommen oder etwas nicht zu Ihren Werten passt. 

Sie sind also nicht „kaputt“, nur weil Sie sich erschöpft, gereizt oder überfordert fühlen. Häufig ist schlicht zu viel gleichzeitig los – vor allem, wenn Beruf, Privatleben und eigene Ansprüche zusammenkommen. 

Woran Sie merken, dass ein Emotional Reset guttun könnte 

Typische Signale dafür, dass Ihr inneres System überlastet ist: 

  • Daueranspannung: Ihr Körper ist ständig in Alarmbereitschaft. 
  • Reizbarkeit: Sie reagieren schnell genervt oder verletzt – im Job ebenso wie privat. 
  • Emotionales Auf und Ab: Ein Tag ist voller Energie, der nächste wie ausgebrannt. 
  • Grübelkarussell: Ihre Gedanken kreisen abends oder nachts immer wieder um dieselben Themen. 
  • Vermeidung: Sie lenken sich viel ab, um unangenehme Gefühle nicht zu spüren. 
  • Verlust von Freude: Dinge, die Ihnen eigentlich Spaß machen, fühlen sich anstrengend oder nur noch wie Pflicht an. 

Diese Signale zeigen: Es ist viel zusammengekommen. Ein Emotional Reset setzt genau hier an – mit einem strukturierten, aber machbaren Blick auf das, was Sie gerade tragen. 

Warum ein Emotional Reset zum Jahresanfang sinnvoll ist 

Der Jahresbeginn ist ein natürlicher Zeitpunkt für Reflexion und Neuorientierung: 

  • Was lief gut im letzten Jahr? 
  • Was hat mich gestresst oder überfordert? 
  • Was möchte ich im neuen Jahr anders machen? 

Der Blick geht dabei häufig auf äußere Themen: Job, Ziele, Organisation, Gesundheit, Finanzen. Ein Emotional Reset ergänzt diese Perspektive um die innere Ebene: 

  • Welche Gefühle und Themen aus dem letzten Jahr trage ich noch mit mir herum? 
  • Welche Situationen oder Menschen haben mich emotional besonders belastet? 
  • Welche inneren Sätze begleiten mich ständig, zum Beispiel: 
  •     •    „Ich darf mir keine Fehler leisten.“
  •     •    „Ich muss stark sein.“ 
  •     •    „Ich darf niemanden enttäuschen.“ 

So wird der Jahresanfang zu einer Gelegenheit, nicht nur Ihren Kalender, sondern auch Ihre innere Ausrichtung bewusst zu überprüfen – und dort anzusetzen, wo Sie Entlastung brauchen. 

Emotional Reset in 4 Schritten: emotionalen Ballast loslassen 

Für einen Emotional Reset müssen Sie nicht Ihr gesamtes Leben umkrempeln. Schon kleine, konsequente Schritte – eine Grenze klarer ziehen, einen Gedanken bewusst hinterfragen, eine kurze Pause ernst nehmen – können viel bewirken. 


Wie kann der Rucksack im neuen Jahr leichter werden? Machen Sie die Bestandsaufnahme

Versuchen Sie diese Schritte einzeln oder nacheinander. 

Schritt 1: Innehalten – Ehrliche Bestandsaufnahme 

Nehmen Sie sich 10 bis 15 Minuten Zeit, möglichst ohne Unterbrechungen. Papier und Stift reichen. 
Fragen für den Einstieg: 

  • Was hat mich im letzten Jahr emotional am meisten belastet? 
  • Welche Situationen oder Menschen tauchen in meinen Gedanken immer wieder auf? 
  • Welche Gefühle habe ich besonders oft weggedrückt (z. B. Angst, Wut, Traurigkeit, Scham)? 

Schreiben Sie alles ungefiltert auf. Achten Sie auf Wiederholungen – hier liegen oft Ihre Hauptthemen. Dieser Schritt schafft Klarheit – und die ist Grundlage für Veränderung. 

Schritt 2: Sortieren – Was soll leichter werden? 

Stellen Sie sich vor, Sie tragen einen Rucksack ins neue Jahr. Darin liegen: 

  • Alte Sorgen 
  • Unerfüllte Erwartungen 
  • Selbstkritik
  • Schuldgefühle 
  • Ärger und Enttäuschungen 

  Fragen Sie sich: 

  • Was davon möchte ich nicht mehr so schwer tragen? 
  • Welche ein bis zwei Themen sollen im neuen Jahr weniger Raum einnehmen? 

Sie müssen nichts sofort lösen. Es reicht, klar zu benennen, zum Beispiel: 

  • „Ich möchte weniger von dem Gefühl mitnehmen, immer perfekt sein zu müssen.“ 
  • „Ich möchte den alten Streit nicht mehr täglich im Kopf durchspielen.“ 

Dieses innere „Stopp, so nicht mehr!“ ist bereits ein zentraler Schritt im Emotional Reset. 

Schritt 3: Grenzen neu setzen – Überlastung reduzieren 

Emotionaler Druck entsteht häufig dort, wo Menschen dauerhaft über ihre Grenzen gehen – gerade im beruflichen Alltag: 

  • Ja sagen, obwohl innerlich ein klares Nein da ist 
  • Verantwortung für Themen übernehmen, die nicht im eigenen Einflussbereich liegen 
  • Eigene Bedürfnisse dauerhaft hintenanstellen 

 Fragen Sie sich: 

  • In welchen Bereichen habe ich im letzten Jahr regelmäßig meine Grenzen ignoriert? 
  • Was hat mich emotional besonders ausgelaugt? 

 Kleine, konkrete Schritte können sein: 

  • Einen Termin absagen oder verkürzen 
  • Erreichbarkeit (beruflich wie privat) klarer begrenzen 
  • Eine Aufgabe delegieren oder später starten 
  • Im Gespräch formulieren: „Das ist in diesem Umfang für mich nicht leistbar.“ 

So reduzieren Sie nach und nach das, was Sie dauerhaft überfordert. 

Schritt 4: Nähren – Platz schaffen für das, was guttut 

Emotionalen Ballast loszulassen bedeutet auch, bewusst mehr von dem einzubauen, was stärkt. 

Fragen Sie sich: 

  • Was gibt mir wirklich Kraft? 
  • In welchen Momenten fühle ich mich ruhig, klar und authentisch? 

Beispiele können sein: 

  • Zeit in der Natur 
  • Gespräche mit Menschen, bei denen Sie sich sicher fühlen 
  • Ruhige Zeit ohne Bildschirm 
  • Eine kreative oder praktische Tätigkeit 
  • Sanfte Bewegung 
  • Kurze, bewusste Pausen im Alltag 

Wählen Sie eine Sache, die realistisch ist, und integrieren Sie sie bewusst in Ihren Wochenrhythmus. 
So wird der Emotional Reset zu einem Prozess, der nicht nur entlastet, sondern Ihre Widerstandskraft stärkt. 

Methoden, die Ihren Emotional Reset unterstützen 


Aufschreiben hilft, die Gedanken zu sortieren

Sie müssen emotionalen Ballast nicht „aus dem Stand“ loslassen. Unterschiedliche alltagstaugliche Wege können Sie begleiten – ohne starres Programm.

  • Schreiben: Kurze Notizen oder ein Tagebuch helfen, Gedanken und Gefühle zu strukturieren.
  • Bewusste Pausen: kleine Unterbrechungen im Alltag, in denen Sie nicht reagieren müssen, sondern kurz durchatmen. 
  • Gespräche: Austausch mit Menschen, denen Sie vertrauen, oder ein professionelles Gespräch (z. B. Beratung, Coaching). 
  • Bewegung: Spaziergänge, Treppen statt Aufzug, einfache Dehnübungen – jede Form von Bewegung unterstützt den Stressabbau. 
  • Körperwahrnehmung: Kurz wahrzunehmen, wie Sie sitzen, stehen, atmen, kann helfen, wieder bei sich anzukommen. 
  • Tapping (Klopfakupressur): Tapping, auch Klopfakupressur genannt, ist weit mehr als nur Erste Hilfe in angespannten Momenten. Die Methode ist ein wirkungsvolles Werkzeug, um emotionalen Ballast aktiv zu bearbeiten und nach und nach loszulassen. 
  • Indem Sie bestimmte Punkte sanft beklopfen und sich dabei innerlich einem belastenden Thema zuwenden, können Sie dessen emotionale Intensität Schritt für Schritt reduzieren. So lassen sich tief verankerte Muster nachhaltig verändern – statt sie nur zu verwalten. 
    ​​​​​​​
Gruppencoaching: Mit Tapping zu mehr Gelassenheit und Leichtigkeit

Im Gruppencoaching "Mit Tapping zu mehr Gelassenheit und Leichtigkeit" lernen Sie eine Methode zur Förderung der emotionalen Resilienz kennen und anwenden. Entdecken Sie, wie Sie sich Schritt für Schritt von belastenden Gefühlen und einschränkenden Denkmustern befreien können, um zu einem positiven Lebensgefühl zu gelangen.

 

Entscheidend ist nicht, welche Methode Sie wählen, sondern dass Sie Ihren inneren Signalen überhaupt Raum geben und erste Schritte gehen. Alles Weitere darf sich entwickeln – in Ihrem Tempo und passend zu Ihrem Leben. 

Gesundheitsimpulse mit den pme "Healthy Bites"

Eine kleine Portion Wohlbefinden gewünscht? Unsere "Healthy Bites" geben Ihnen Impulse für mehr Entspannung, Ausgleich, Aktivität und Wohlfühlmomente in Ihrem Job- und Privatalltag.

Sie ersetzen nicht die professionelle Hilfe durch Berater:innen und Psycholog:innen. Bitte lassen Sie sich bei Suchtproblemen, dauerhafter Niedergeschlagenheit, anhaltendem überproportionalem Stress und tiefergehenden mentalen Problemen professionell beraten, beispielsweise vom pme Familienservice Lebenslagen-Coaching (Link öffnet sich in einem neuen Fenster) .