Maren Kürger (ehemalige Leitung) und Connor Schinkewitz (stellvertretende Leitung) von den CompanyKids Königskinder in Hannover
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20 Jahre CompanyKids Königskinder: Kita feiert großes Jubiläum

Hannover, 1. September 2026 – Die CompanyKids Königskinder feierten am Mittwoch ihr 20-jähriges Bestehen. Als erste Betriebskita am Standort Hannover hat die Krippe mit zwei Gruppen seit ihrer Gründung Familien einen verlässlichen Ort geboten, an dem Vereinbarkeit von Beruf und Familie gelebt wird. Zur Feier des Tages lud die Einrichtung zu einer besonderen Vernissage ein: Unter dem Motto „Yayoi Kusama“ präsentierten die Kinder Werke, die über Monate in den Werkstätten der Kita entstanden sind. 

Dank an Team und Gründerinnen 

20 Jahre, das klingt zunächst einmal nach einer langen Zeit. Und doch zeigt sich: Dieser Ort lebt von Menschen, die ihn gestalten”, sagte Regionalleitung Linda Kiryakos in ihrer Jubiläumsrede. 

Besonders gewürdigt wurde Maren Krüger, ehemalige Einrichtungsleitung, für ihren langjährigen Aufbau und die kontinuierliche Begleitung der Einrichtung sowie Nicole Jardon für die frühe Leitungspartnerschaft.

Ein ganz besonderes Dankeschön galt Nicole Herbst: Sie kehrte nach ihrer früheren Tätigkeit in der Betreuung zurück und prägt heute als Leitung die Kita mit einem Blick für Pädagogik, Beständigkeit und neue Impulse. Begrüßt wurde außerdem Connor Schinkewitz als neue stellvertretende Leitung, der frische Perspektiven ins Team bringt. 

Eine Vernissage zum Jubiläum 

Die CompanyKids Königskinder arbeiten nach dem Prinzip der Werkstattpädagogik – dabei stehen freies Ausprobieren und sinnliches Entdecken im Vordergrund. Dieses Konzept war auch der Rahmen für die Jubiläumsausstellung unter dem Motto „Yayoi Kusama“:

Über Wochen hinweg setzten sich die Kinder mit Punkten, Kreisen und Rundungen auseinander – quer durch alle Werkstätten. Entstanden sind Einzel- und Gruppenwerke, die liebevoll arrangiert und ausgestellt wurden. 

Zur Feier boten zahlreiche Mitmach-Aktionen Groß und Klein die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden: Ein Konfetti-Tisch lud zum Erforschen, Tasten und Fühlen ein, große Pappbausteine konnten in der Bauwerkstatt mit Punkt-Stickern verziert werden, und im Atelier luden Licht-Experimente mit Beamer und Tageslichtprojektor zum Staunen ein. Die Ausstellung machte die Kreativität der Kinder und ihre Freude am gemeinsamen Gestalten für alle erlebbar. 

Postkarten und Leinwände für einen guten Zweck 

Die Elternvertreter unterstützten das Fest tatkräftig: Postkarten, die die Kinder selbst gestaltet hatten, wurden zum Verkauf angeboten. Leinwände, auf denen sich die Kinder ausgiebig mit Farbe ausprobieren konnten, wurden versteigert. Der Erlös fließt in eine Garten-Staffelei für die Kinder – damit die kreative Arbeit auch draußen weitergehen kann. 

Kontaktdaten zu den CompanyKids Königskinder in Hannover 

Einrichtungsleitung: Nicole Herbst 

CompanyKids Königskinder 

Königstraße 35, 30175 Hannover 

Telefon: 0511 – 30025437 

E-Mail: companykids.koenigskinder@familienservice.de 

Mehr Informationen: CompanyKids Königskinder

Die pme Familienservice Lernwelten 

Die pme Familienservice Lernwelten zählen mit über 90 Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen bundesweit zu den größten privaten Einrichtungsträgern. Berufstätigen Eltern eine betriebsnahe Betreuung ihrer Kinder zu ermöglichen, versteht der pme Familienservice als echtes Bekenntnis von Unternehmen zum Thema Vereinbarkeit. Im Mittelpunkt der Pädagogik stehen flexible Betreuungszeiten, eine gesunde Ernährung und eine qualitativ hochwertige Pädagogik. 

Über den pme Familienservice – Work-Life-Pionier seit 1991 

Die pme Familienservice Gruppe unterstützt im Auftrag von mehr als 1.400 Arbeitgebern Mitarbeiter:innen darin, Beruf und Privatleben gelingend zu vereinbaren. In über 90 Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen wird eine hochwertige und flexible Pädagogik angeboten. Die pme Familienservice Gruppe ist an mehr als 70 Orten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Tschechien vertreten und beschäftigt über 2.000 eigene Mitarbeiter:innen und zahlreiche Expert:innen aus unterschiedlichen Fachbereichen. 

null Ehegatten Notvertretungsrecht: Das müssen Sie wissen!

Ehegatten Notvertretungsrecht
Alter & Pflege

Ehegatten Notvertretungsrecht: Das müssen Sie wissen!

Wenn ein Mensch wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage war, selbst Entscheidungen bezüglich seiner Gesundheit zu treffen, brachte das bisher oft eine böse Überraschung für die Ehe- oder Lebenspartner:innen mit sich.

Anders, als sie oft dachten, waren Lebenspartner:innen nicht automatisch berechtigt, für ihre Partnerin oder ihren Partner zu entscheiden. Das Ehegatten-Notvertretungsrecht verschafft Ehe- und Lebenspartnern die Möglichkeit, in medizinischen Notsituationen Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel zu medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen. 

In diesem Artikel erfahren Sie

  • Ab wann das Ehegatten-Notvertretungsrecht gilt und welche Möglichkeiten es bietet.
  • In welchen Bereichen Ehegatten künftig in Notfällen Entscheidungen treffen können.
  • Welche Grenzen das Ehegatten-Notvertretungsrecht hat.
  • Warum eine individuelle Vorsorge weiterhin wichtig ist.

Ab wann gilt das Ehegatten-Notvertretungsrecht und was beinhaltet es?

Das „Notvertretungsrecht zwischen Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten“ tritt zum Januar 2023 in Kraft.

Nach dieser Regelung können sich Ehegatten in medizinischen Notsituationen auch ohne Patientenverfügung oder Vollmacht gegenseitig vertreten und die Gesundheitssorge Ihres nicht entscheidungsfähigen Partners übernehmen. Allerdings gilt dieses Recht nur für maximal sechs Monate. 

Sollte sich der Zustand danach nicht gebessert haben, kann angeordnet vom Vormundschaftsgericht eine gesetzlicher Betreuerin oder ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden. Infrage kommen dafür meist Angehörige, ehrenamtliche oder hauptberufliche Betreuungspersonen.

In welchen Bereichen können Ehepartner:innen künftig entscheiden?

Sie können Entscheidungen über Behandlungen und Untersuchungen treffen sowie vermögensrechtliche Entscheidungen, die damit in direktem Zusammenhang stehen (z.B. Behandlungs- und Pflegeverträge abschließen). 

Welche Grenzen hat das Ehegatten-Notvertretungsrecht?

Die neue Regelung bezieht sich ausdrücklich nur auf Notfälle.

So sind Ehegatten erst dann handlungsberechtigt, wenn ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit ihres Partners schriftlich bestätigt hat. Zudem gilt das Notvertretungsrecht nur in direktem Zusammenhang mit der Gesundheitssorge – nicht jedoch für Wohnangelegenheiten oder die Vermögenssorge.

Gilt das Notvertretungsrecht zwingend?

Nein, es gilt nicht, wenn es dem Willen des Erkrankten entgegensteht. Wenn dieser zuvor in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person ermächtigt oder einen anderen Willen geäußert hat, gilt es nicht.

Ebenfalls gilt es nicht bei Ehepartner:innen, die in Trennung leben. 

Was empfiehlt sich für eine umfassende Vorsorge? 

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht kann in Akutsituationen eine große Erleichterung sein. Allerdings ersetzt es nicht die bewährten Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Diese sind zum einen nicht zeitlich begrenzt, zum anderen bieten sie wesentlich mehr Gestaltungsfreiraum, weil damit sehr individuelle Regelungen für die verschiedensten Bereiche möglich sind. 

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht im Überblick: 5 Eckpunkte 

  • Das Notvertretungsrecht tritt zum Januar 2023 in Kraft.
  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner:innen können sich gegenseitig bei der Gesundheitssorge vertreten.
  • Das Vertretungsrecht gilt nur für maximal 6 Monate. 
  • Ein Arzt muss die Geschäftsunfähigkeit des Partners bestätigt haben.
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden weiterhin für eine umfassende Vorsorge empfohlen.
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