Digital Health-Expertin Inga Bergen
Body & Soul

Inga Bergen: Wie die Generation Z das Gesundheitswesen verändert

Inga Bergen ist DIE Expertin, wenn es um digitale Gesundheit in Deutschland geht. Als Unternehmerin, Investorin, Podcasterin und gefragte Speakerin prägt sie die Diskussion über die Zukunft der Gesundheitsversorgung. Im Interview spricht sie darüber, warum unser Gesundheitssystem noch immer hinter den technischen Möglichkeiten zurückbleibt, wie die Generation Z den Umgang mit Gesundheit verändert und welche Innovationen tatsächlich einen Unterschied machen. Inga Bergen ist als Speakerin beim Health Day 2026 dabei. Interview: Simone Bohny/Christin Müller

​​​​​​​ "Ich freue mich auf Medizin, die weiß, dass Frauen keine kleinen Männer sind." (Inga Bergen)

Was treibt Sie an, sich mit so viel Leidenschaft für die Zukunft des Gesundheitswesens einzusetzen?

Inga Bergen: Ich habe zweimal Unternehmen im Digital Health gegründet und geführt – und dabei gelernt, wie langsam sich ein System bewegt, das eigentlich das innovationsstärkste sein müsste, das wir haben. Was mich antreibt, ist die Lücke zwischen dem, was medizinisch und technologisch längst möglich ist, und dem, was Menschen tatsächlich erleben, wenn sie krank sind. Diese Lücke ist kein Technologieproblem. Sie ist ein Struktur-, Anreiz- und Mutproblem. Und genau deshalb bleibe ich dran: weil sie lösbar ist.

Was macht die Generation Z aus Ihrer Sicht anders als die anderen, wenn es um Gesundheit geht?

Ich bin vorsichtig mit Generationenerzählungen – sie erklären oft weniger, als sie behaupten. Was ich aber wirklich beobachte: Diese Generation trennt Gesundheit nicht mehr sauber von Alltag. Mentale Gesundheit, Schlaf, Ernährung, Bewegung, Arbeit – das ist ein Kontinuum, kein Set getrennter Zuständigkeiten. Das kollidiert mit einem System, das exakt in Zuständigkeiten organisiert ist: Facharztgrenzen, Sektorengrenzen, Kostenträgergrenzen. Der Konflikt ist nicht “jung gegen alt”. Er ist “integriertes Erleben gegen fragmentierte Versorgung”.

Die Gen Z ist die erste Generation, die komplett mit digitalen Technologien aufgewachsen ist. Welche Anforderungen bringt sie deshalb an Ärzt:innen, Krankenhäuser oder Krankenkassen zukünftig mit?

Drei, die ich für strukturell halte:

Erstens: Erwartungssouveränität. Wer gewohnt ist, dass jede Dienstleistung transparent, buchbar und nachvollziehbar ist, akzeptiert nicht, dass ein Termin sechs Wochen dauert und niemand sagen kann, warum.

Zweitens: Datenzugang als Selbstverständlichkeit. Nicht als Recht, das man erkämpft, sondern als Grundzustand.

Drittens – und das wird unterschätzt – Beziehungsqualität. Digitalaffinität heißt nicht Distanzwunsch. Im Gegenteil: Je austauschbarer die Transaktion, desto höher der Wert echter ärztlicher Zuwendung. Wer glaubt, mit einer App die Bindung zu ersetzen, hat es falsch verstanden.

Welche digitalen Entwicklungen werden unseren Umgang mit Gesundheit in den nächsten Jahren wirklich verändern?

Weniger die spektakulären, mehr die langweiligen. Interoperable Daten. KI in der Dokumentation und Entscheidungsunterstützung – nicht, weil sie Ärzt:innen ersetzt, sondern weil sie ihnen Zeit zurückgibt. Und vor allem: die Verlagerung von Diagnostik nach vorne, aus der Klinik in den Alltag, aus dem Akutfall in die Früherkennung.

Was mich mehr interessiert als die Technologie ist die Frage, wer davon profitiert. Wir laufen gerade Gefahr, ein System zu bauen, das für digital souveräne, gut versicherte, gesundheitsinteressierte Menschen hervorragend funktioniert – und für alle anderen schlechter wird als vorher. Das ist keine technische Frage, sondern eine Verteilungsfrage.

Viele junge Menschen hinterfragen medizinische Empfehlungen heute viel kritischer als frühere Generationen. Ist das ein Zeichen von mehr Gesundheitskompetenz oder einer gefährlichen Selbstüberschätzung?

Ehrlich gesagt: weder noch. Ich glaube, die Frage greift zu kurz.

Was wir sehen, ist kein Kompetenzzuwachs und keine Anmaßung, sondern ein Vertrauensverlust in Institutionen bei gleichzeitig radikal veränderten Informationsquellen. Das ist etwas anderes.

Gesundheitskompetenz – gemessen an den üblichen Instrumenten – ist in Deutschland über alle Altersgruppen hinweg eher schwach, auch bei den Jungen. Was sich verändert hat, ist nicht das Können, sondern der Zugang: Jede Empfehlung steht heute sofort neben tausend anderen Stimmen, und keine davon trägt ein Siegel, das man auf den ersten Blick lesen kann.

Die Antwort darauf ist nicht, Autorität zurückzufordern. Die hat man entweder oder nicht. Die Antwort ist, Begründung mitzuliefern. Ein “Das machen wir so” funktioniert nicht mehr. Ein “Das machen wir so, weil – und hier ist die Evidenz, und hier ist ihre Grenze” funktioniert sehr wohl. Das ist anstrengender. Es ist auch besser.

Sie sprechen mit vielen Vordenker:innen aus dem Gesundheitswesen und begleiten Innovationen seit Jahren. Auf welche Entwicklungen freuen Sie sich mit Blick auf die nächsten zehn Jahre am meisten?

Auf den Moment, in dem Prävention nicht mehr das Wort ist, das alle in Sonntagsreden sagen und niemand finanziert. Es gibt gerade eine seltene Konstellation: die Technologie ist da, der Kostendruck ist unausweichlich, und eine Generation kommt nach, für die Vorsorge kein Verzicht ist, sondern Selbstwirksamkeit. Wenn diese drei Dinge zusammenfinden, verschiebt sich etwas Grundsätzliches.

Und, konkreter: Ich freue mich auf Medizin, die weiß, dass Frauen keine kleinen Männer sind. Da bewegt sich endlich etwas – zu langsam, aber es bewegt sich.

Zum Schluss ein kleiner Generationen-Check: Wenn Sie der Generation Z eine Eigenschaft “klauen” dürften – welche wäre das? Und gibt es umgekehrt etwas, das die Generation Z vielleicht von älteren Generationen lernen kann?

Klauen würde ich die Selbstverständlichkeit, mit der diese Generation über psychische Gesundheit spricht. Meine Generation hat das mit sich selbst ausgemacht und es Stärke genannt. Das war es nicht.

Umgekehrt: Geduld mit Systemen. Nicht Fügsamkeit – Geduld. Manches Wichtige verändert sich nicht in achtzehn Monaten, sondern in achtzehn Jahren, und wer nur die schnelle Wirkung sucht, verlässt den Raum, bevor es interessant wird.

Die wirklich großen Verschiebungen im Gesundheitswesen macht niemand als Sprint.

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null Ehegatten Notvertretungsrecht: Das müssen Sie wissen!

Ehegatten Notvertretungsrecht
Alter & Pflege

Ehegatten Notvertretungsrecht: Das müssen Sie wissen!

Wenn ein Mensch wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage war, selbst Entscheidungen bezüglich seiner Gesundheit zu treffen, brachte das bisher oft eine böse Überraschung für die Ehe- oder Lebenspartner:innen mit sich.

Anders, als sie oft dachten, waren Lebenspartner:innen nicht automatisch berechtigt, für ihre Partnerin oder ihren Partner zu entscheiden. Das Ehegatten-Notvertretungsrecht verschafft Ehe- und Lebenspartnern die Möglichkeit, in medizinischen Notsituationen Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel zu medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen. 

In diesem Artikel erfahren Sie

  • Ab wann das Ehegatten-Notvertretungsrecht gilt und welche Möglichkeiten es bietet.
  • In welchen Bereichen Ehegatten künftig in Notfällen Entscheidungen treffen können.
  • Welche Grenzen das Ehegatten-Notvertretungsrecht hat.
  • Warum eine individuelle Vorsorge weiterhin wichtig ist.

Ab wann gilt das Ehegatten-Notvertretungsrecht und was beinhaltet es?

Das „Notvertretungsrecht zwischen Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten“ tritt zum Januar 2023 in Kraft.

Nach dieser Regelung können sich Ehegatten in medizinischen Notsituationen auch ohne Patientenverfügung oder Vollmacht gegenseitig vertreten und die Gesundheitssorge Ihres nicht entscheidungsfähigen Partners übernehmen. Allerdings gilt dieses Recht nur für maximal sechs Monate. 

Sollte sich der Zustand danach nicht gebessert haben, kann angeordnet vom Vormundschaftsgericht eine gesetzlicher Betreuerin oder ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden. Infrage kommen dafür meist Angehörige, ehrenamtliche oder hauptberufliche Betreuungspersonen.

In welchen Bereichen können Ehepartner:innen künftig entscheiden?

Sie können Entscheidungen über Behandlungen und Untersuchungen treffen sowie vermögensrechtliche Entscheidungen, die damit in direktem Zusammenhang stehen (z.B. Behandlungs- und Pflegeverträge abschließen). 

Welche Grenzen hat das Ehegatten-Notvertretungsrecht?

Die neue Regelung bezieht sich ausdrücklich nur auf Notfälle.

So sind Ehegatten erst dann handlungsberechtigt, wenn ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit ihres Partners schriftlich bestätigt hat. Zudem gilt das Notvertretungsrecht nur in direktem Zusammenhang mit der Gesundheitssorge – nicht jedoch für Wohnangelegenheiten oder die Vermögenssorge.

Gilt das Notvertretungsrecht zwingend?

Nein, es gilt nicht, wenn es dem Willen des Erkrankten entgegensteht. Wenn dieser zuvor in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person ermächtigt oder einen anderen Willen geäußert hat, gilt es nicht.

Ebenfalls gilt es nicht bei Ehepartner:innen, die in Trennung leben. 

Was empfiehlt sich für eine umfassende Vorsorge? 

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht kann in Akutsituationen eine große Erleichterung sein. Allerdings ersetzt es nicht die bewährten Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Diese sind zum einen nicht zeitlich begrenzt, zum anderen bieten sie wesentlich mehr Gestaltungsfreiraum, weil damit sehr individuelle Regelungen für die verschiedensten Bereiche möglich sind. 

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht im Überblick: 5 Eckpunkte 

  • Das Notvertretungsrecht tritt zum Januar 2023 in Kraft.
  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner:innen können sich gegenseitig bei der Gesundheitssorge vertreten.
  • Das Vertretungsrecht gilt nur für maximal 6 Monate. 
  • Ein Arzt muss die Geschäftsunfähigkeit des Partners bestätigt haben.
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden weiterhin für eine umfassende Vorsorge empfohlen.
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