Junge Frau steht in ihrer ersten eigenen Wohnung, hinter ihr Kartons
Finanzen & Recht

Was kostet meine erste eigene Wohnung?

Endlich in die erste eigene Wohnung ziehen! Doch die neue Freiheit bringt finanzielle Herausforderungen mit sich. Als Azubi oder Studierende:r quillt das Konto meist nicht über. Damit der Traum von den eigenen vier Wänden nicht zum finanziellen Albtraum wird, haben wir alle wichtigen Kosten und Spartipps für dich zusammengefasst.​​​​​​​

​​​​​​​Text: Stephanie Bartsch, Karin Lohse, Einkommens- und Budgetberatung

Was muss ich vor dem Auszug bzw. Einzug in die erste Wohnung beachten?

Bevor du auf die Suche nach der ersten eigenen Wohnung gehst, solltest du Folgendes beachten:

  • Finanzpolster aufbauen: Wenn möglich, bleibe noch ein halbes Jahr länger zu Hause wohnen und spare gezielt Geld an. So startest du mit einem Puffer für Kaution und erste Möbel.
  • Haushalts-Check: Lerne schon bei den Eltern, wie man Ausgaben managt und einen Haushalt führt. Das ist die beste Vorbereitung auf die Realität.​​​​​​​

Worauf muss ich beim Mietvertrag achten?

Die erste Grundregel lautet: Unterschreibe nichts, was du nicht verstehst! Mietverträge enthalten oft komplexe Klauseln. Mit dem Vermieter kannst du auch vereinbaren, den Mietvertrag einen Tag mit nach Hause zu nehmen.

Prüfe, ob der Mietvertrag folgende wichtigen Infos beinhaltet:

  • Sind alle Nebenkosten aufgeführt?
  • Ist die Höhe der Kaution vermerkt?
  • Sind die Namen aller Mieter:innen eingetragen?
  • Gibt es ein schriftliches Übergabeprotokoll?
  • Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Kaltmiete vs. Warmmiete

Die Kaltmiete ist nur die Basis. Obendrauf kommen noch Kosten für Strom, Warmwasser, Heizung und umlagefähige Betriebskosten wie Müllabfuhr oder Hausmeister zum Beispiel.

Kaution

Der Vermieter darf maximal drei Kaltmieten als Sicherheit verlangen. Geht beim Auszug alles gut, bekommst du das Geld zurück.

Übergabeprotokoll

Halte jeden Riss im Waschbecken und jeden Kratzer im Parkett schriftlich fest, damit du beim Auszug nicht dafür haftbar gemacht wirst.

Kündigungsfrist

In der Regel beträgt diese drei Monate – plane das für deine Zukunft ein. Auch wichtig: Die Kündigungsfrist von drei Monaten gilt auch für deinen Vermieter.

 

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Erste Wohnung: Wo finde ich finanzielle Unterstützung?

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Azubis können unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Einen Überblick findest du hier hei der Sparkasse: Finanziellen Unterstützungen für Azubis

BAföG

Wenn du studierst, kannst du BAföG beantragen. Alle Infos zum BAföG findest du hier: BAföG online beantragen

Ob du BAföG-gefördert wirst, erfährst du hier: Bekomme ich BAföG?

Studienstarthilfe‑Zuschuss

Wenn du zum ersten Mal ein Studium beginnst und jünger als 25 Jahre bist, kannst du beim BAföG‑Amt einmalig einen Studienstarthilfe‑Zuschuss von 1.000 Euro erhalten.

  • Voraussetzung: Im Monat vor Studienbeginn hast du bestimmte Sozialleistungen bezogen (z. B. Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag).
  • Antragstellung: nur digital über das Portal BAföG Digital.

Bekomme ich Wohngeld?

Den Antrag auf Wohngeld musst du bei der Wohngeldstelle der Gemeinde stellen, in der sich deine Wohnung befindet.

Als Azubi erhältst du Wohngeld allerdings meist nur in Ausnahmefällen (z. B. bei einer zweiten Ausbildung oder staatlich nicht anerkannten Berufen wie zum Beispiel Yoga-Lehrer:in oder Schriftsetzer:in).

Zudem musst du volljährig sein und brauchst einen Nachweis darüber, dass du die Kosten für die Wohnung alleine bestreiten musst.

Alles rund ums Wohngeld findest du in diesem Artikel: Wie beantrage ich Wohngeld?

Wo kann ich Mietbeihilfe als Azubi beantragen?

Die gute Nachricht ist: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du als Azubi zusätzliche Mietzuschüsse beim Amt beantragen, besonders wenn du unter 25 bist und nicht mehr bei den Eltern wohnen kannst (z. B. wegen der Entfernung zur Ausbildungsstelle).

Checkliste Mietbeihilfe:

  • Du erhältst BAB oder BAB wurde wegen zu hohen Einkommens abgelehnt.
  • Der Mietzuschuss der BAB deckt nicht deine Kosten für Heizung und Miete.
  • Du wohnst nicht mehr zu Hause.
  • Du hast vor deinem Auszug bei deinen Eltern bei dem für ALG II zuständigen Amt den Mietzuschuss beantragt und die Erlaubnis zum Auszug erhalten.
  • Deine Wohnung ist angemessen, was Größe und Preis betrifft. Ansonsten bekommst du nur den Mietzuschuss, der einer angemessenen Wohnung entspricht.

Wann bekomme ich einen Wohnkostenzuschuss?

Wenn du unter 25 Jahre alt bist und nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, kommt ein Wohnkostenzuschuss nur dann in Frage, wenn es unzumutbar ist, wieder bei ihnen zu wohnen.

Das gilt etwa, wenn dein Ausbildungsort weit entfernt liegt oder schwerwiegende soziale Gründe deinen Auszug rechtfertigen.
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Die „versteckten“ Fixkosten

Neben der Miete gibt es Kosten, die viele unterschätzen:

  • Strom & Internet: Suche gezielt nach Kombiangeboten, aber achte auf die Laufzeiten (oft 24 Monate).
  • Rundfunkbeitrag (GEZ): Er beträgt 18,36 Euro pro Wohnung. Wichtig: Wer BAföG oder BAB bezieht, kann sich befreien lassen! In einer WG muss nur einer zahlen – sind alle befreit, zahlt niemand.
  • Versicherungen: Eine Privathaftpflicht ist ein Muss. Prüfe, ob du noch über deine Eltern familienversichert bist.
  • Mobilität: Vergiss die Kosten für das Monatsticket oder das Auto nicht.

Antrag auf Befreiung des Rundfunkbeitrags

Weitere Kosten, mit denen du rechnen musst

Neben Mietkosten gibt es noch weitere Kosten, die du in deiner Finanzplanung berücksichtigen solltest.

Zum Beispiel für:

  • Möbel, Einrichtungsgegenstände und Dinge wie Pfannen, Handtücher, Gläser, Fön
  • Kosten für Internet und Handy
  • Kosten für Lebensmittel und sonstige Dinge wie Kontaktlinsen, Kleidung, Friseur

Um einen guten Überblick über die sogenannten Lebenshaltungskosten zu bekommen – was monatlich noch zu Miete und Co. dazukommt –, ist es sinnvoll, eine Art Haushaltsbuch zu führen.

Nachhaltig und günstig die erste Wohnung einrichten

Deine erste Wohnung muss kein Katalog-Haus sein.

  • Second Hand: Möbel und Küchenutensilien (Pfannen, Gläser etc.) findest du günstig bei kleinanzeigen.de, auf Trödelmärkten oder in Sozialkaufhäusern. Auch Sperrmüllschätze können mit etwas Geschick nachhaltig aufgewertet werden.
  • Prioritäten setzen: Überlege genau, was du sofort brauchst und was noch warten kann.

Kosten im Blick behalten mit einem Haushaltsbuch

Um am Ende des Monats nicht im Minus zu landen, ist ein Haushaltsbuch essenziell – ob klassisch auf Papier oder per App, z. B.

Mein Haushaltsbuch

Moneon Haushaltsbuch

App Finanzguru

Wer seine Ausgaben für Lebensmittel, Freizeit und Abos trackt, spart automatisch.

Extra-Tipp Steuererklärung: Auch als Azubi oder Student:in lohnt sich eine Steuererklärung. Fahrtkosten und Arbeitsmittel (Laptop, Tablet) können oft steuerlich geltend gemacht werden.

Was muss ich nach dem Umzug beachten?

Sobald du umgezogen bist, musst du dich beim Einwohnermeldeamt ummelden. Du hast dafür in der Regel zwei Wochen Zeit. Wer das vergisst, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

​​​​​​​Einkommens- und Budgetberatung

Als ganzheitlicher EAP-Anbieter bietet der pme Familienservice Hilfen in allen Lebenslagen — von psychosozialer Beratung über Führungskräfteentwicklung bis hin zu Einkommens‑ und Budgetberatung.

Wenn Sie Ihre Mitarbeitenden nachhaltig stärken wollen, informieren Sie sich hier über die Leistungen des pme Familienservice und wie wir individuell unterstützen können.
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EAP-Beratung

 

 

null Burnout bei Mitarbeitenden: Was Führungskräfte wissen müssen

Mann an einem Hochseil im Berg

Burnout bei Mitarbeitenden: Was Führungskräfte wissen müssen!

Wenn ein Teamkollege nach einem Burnout in den Beruf zurückkehrt, fragen sich die Kolleg:innen und die Führungskraft fast immer etwas sorgenvoll: Wie sollen wir mit ihm oder ihr umgehen? Wird derjenige, wieder voll dabei sein? Carola Kleinschmidt ist Trainerin und Expertin für Burnout und weiß, wie Führungskräfte diesen Balanceakt schaffen.

Psychologin und Geschäftsführerin der Oberbergkliniken. Viele Jahre lang etablierte sie Konzepte für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz in Unternehmen. Kentgens hält viele Aufklärungsvorträge und Workshops in Unternehmen jeder Größe, und wohin sie auch kommt, sie trifft immer auf die gleiche Unsicherheit: "Wie gehe ich als Kollege oder Chef mit der Person um, die aus der Krankheitsphase zurückkommt?

Diese Frage beschäftigt sehr viele“, erklärt Kentgens. "Häufig haben die Fragenden in einer anderen Abteilung schon einmal beobachtet, dass jemand wieder im Büro erschien, aber nur wenige Stunden am Arbeitsplatz blieb und dann wieder nach Hause ging. Und sie fragten sich: Darf der das, weil er krank war? Wird das jetzt immer so sein?".

Wiedereingliederung nach dem Burnout: Stufenweise von vier bis acht Wochen

"Hier liegt meist ein Missverständnis vor", erklärt Psychologin Kentgens. Häufig wissen Chefs und Kollegen nicht, dass die Wiedereinsteiger eine stufenweise Wiedereingliederung machen. In dieser Zeit sind sie offiziell noch krankgeschrieben, die Krankenkassen zahlen die Lohnkosten.

In der Regel dauert eine stufenweise Wiedereingliederung vier bis acht Wochen. Diese Zeitspanne bietet den Rückkehrern die Möglichkeit, sich Schritt für Schritt wieder an den Berufsalltag und ihre Tätigkeiten zu akklimatisieren – ohne zu viel Druck. "In dieser Zeit gelten besondere Absprachen, die ärztlich beziehungsweise therapeutisch untermauert sind. Es gibt einen verabredeten Stufenplan, der im Idealfall zwischen Rückkehrer, Behandler, Führungskraft, Personalbereich, Betriebsrat und Betriebsarzt vereinbart wurde", erläutert Kentgens. Das heißt, es ist gut möglich, dass pro Tag erst einmal nur wenige Stunden Arbeitszeit vereinbart wurden oder für diese Zeit noch andere Sonderregelungen für den Mitarbeiter gelten. Im Idealfall steigert sich die Belastbarkeit des Mitarbeiters kontinuierlich.

Wie mit dem Kollegen umgehen?

Kollegen, die das nicht wissen, sehen von außen natürlich schnell jemanden, der nur noch wenig belastbar ist. Und nicht selten etabliert sich dieses erste Bild vom Rückkehrer. Ein Teufelskreis kann beginnen: Man traut dem Mitarbeiter nicht viel zu – und nimmt ihm damit die Chance, sich wieder voll ins Alltagsgeschäft zu integrieren.

"Wir raten deshalb Führungskräften, im Team zu kommunizieren, in welchem Status der Mitarbeiter derzeit im Unternehmen unterwegs ist. Auch zeitlich befristete Sonderregelungen, die man mit dem Betroffenen ausgehandelt hatte, wie zum Beispiel der Verzicht auf Dienstreisen oder ein reduzierter Kundenkontakt, sollten kommuniziert werden, damit das Team Bescheid weiß".

Solche Verabredungen können auch nach der stufenweisen Wiedereingliederung noch zwischen Führungskraft und Mitarbeiter gelten. Auch dann ist es am besten, man kommuniziert das für alle. Diese Transparenz macht es viel einfacher, den Rückkehrer wieder gut ins Team zu integrieren, und beugt Gerüchten, falscher Rücksichtnahme und Tuscheleien vor.

Nach dem Burnout: Keine falsche Rücksichtnahme

Ist die Wiedereingliederung abgeschlossen, was in der Regel nach vier bis acht Wochen der Fall ist, dann ist der Mitarbeiter wieder gesund und damit auch wieder voll im Betrieb einsetzbar.

"Nach der Wiedereingliederung und wenn eventuelle Sonderabsprachen ausgelaufen sind, gilt der Mitarbeiter wieder als voll belastbar", erklärt Kentgens. Das ist aus Sicht der Psychologin auch richtig, denn gerade nach einer psychischen Krise bestehe die Gefahr, dass die Person in einer gewissen Schonhaltung verharre – oder vom Umfeld aus falscher Rücksichtnahme in die Ecke "Der ist nicht mehr belastbar" gedrängt werde."

Solche Entwicklungen sind für die Gesundheit und vor allem für die Genesung kontraproduktiv", erklärt Kentgens. Deshalb ist das Ziel der Wiedereingliederung, dass der Beschäftigte am Ende wieder seinen alten Arbeitsplatz mit den dort üblichen Beanspruchungen ausführen kann. Nach gelungener Behandlung hat sich im Idealfall die Haltung des Mitarbeiters sowie seine Resilienz und Widerstandsfähigkeit gegenüber Belastungen verbessert – inklusive der Fähigkeit, auch mal "nein" zu sagen.

"Die größte Sorge der Betroffenen ist, dass sie nach der Rückkehr ins Unternehmen schief angeschaut werden."

Falls der Beschäftigte bereits vor der Rückkehr in den Beruf oder auch im Rahmen der Wiedereingliederung bemerkt, dass er gewisse Tätigkeiten, die zuvor zu seinen Aufgaben gehörten, nicht mehr ausführen möchte, dann ist es nicht an der Führungskraft oder am Team, ihm diese automatisch abzunehmen. Vielmehr ist der Mitarbeiter um sein Aufgaben- und Belastungsfeld zu verändern, erklärt Kentgens. Das heißt, er kann mit seiner Führungskraft und auch auf der Ebene der Personalabteilung über seine Aufgaben verhandeln, um die Arbeit für sich passend zu gestalten.

Auch die Gespräche im Rahmen der Wiedereingliederung können der Ort für solche Justierungen sein. Manche Burnout-Betroffenen möchten beispielsweise ihre Arbeitszeit reduzieren oder weniger Kunden betreuen als zuvor, vereinzelt auch in andere Positionen mit weniger Verantwortung wechseln. "Dieser deutliche Appell an die Eigenverantwortung und Klarheit der ehemals Betroffenen mag rigide klingen", sagt Kentgens. Aber sie weiß aus dem Alltag der Therapeuten, die mit Burnout-Betroffenen arbeiten: "Die größte Sorge der Betroffenen ist, dass sie nach der Rückkehr ins Unternehmen über Monate hinweg schief angeschaut werden, dass man ihnen nichts mehr zutraut und sie genau deshalb auch nicht wieder leistungsfähig werden können". Die Klarheit im Wiedereingliederungsprozess wirkt dieser Diskriminierung entgegen und ist deshalb heilsam – für alle Beteiligten.

 

Über Carola Kleinschmidt:

Carola Kleinschmidt ist Diplombiologin, Journalistin und zertifizierte Trainerin (Zusatzausbildung Kommunikationspsychologie, Schulz-von-Thun-Institut/Uni Hamburg).

Sie beschäftigt sich seit 15 Jahren mit dem Thema "Gesundheit & Arbeitswelt“. Ihr Sachbuch "Bevor der Job krank macht" bezeichnet das Magazin Stern als „eines der besten Bücher zum Thema Burnout“. Es verkaufte sich über 25.000 Mal. Folgebücher: "Das hält keiner bis zur Rente durch“ (2014), "Burnout – und dann?“ (2016). Carola Kleinschmidt hält Vorträge und gibt Workshops in Organisationen und Unternehmen zum Thema "Gute Arbeit & psychische Gesundheit". www.carolakleinschmidt.de

 

 

 

Literaturtipp: „Burnout – und dann?“ (2016)

Jedes Jahr steigen Millionen Menschen nach einem Burnout wieder ins Leben ein. Sie alle fragen sich: Wie wird mein Leben weitergehen? Muss ich mit Rückfällen rechnen? Was und wie viel muss ich in meinem Leben verändern?

Carola Kleinschmidt hat viele Betroffene über Jahre begleitet. Sie beschreibt, wie das Leben nach der Krise aussieht, welche Schwierigkeiten im neuen Alltag auftreten und was die Menschen ausmacht, die die Erschöpfungsspirale für immer hinter sich lassen. Kurz-Interviews mit Experten ordnen die individuellen Erfahrungen in ein breiteres Bild ein und erklären, welche Strategien sich am besten eignen. So ergibt sich ein umfassendes Bild davon, wie man nach einem Burnout zurück zu einem positiven Lebensgefühl findet und dafür sorgt, dass das auch so bleibt.